Djenabou Diallo Hartmann: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (GE SPD/Grüne)

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Rede TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg*innen,

unsere Koalition bringt heute diesen Gesetzentwurf ein, damit noch im Haushaltsjahr 2023 die erforderliche Anpassung landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden kann. Somit stellen wir die - im Mai in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen - Mittel des Bundes in Höhe von 95 Millionen Euro zur Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit der Fluchtmigration vollständig den Kommunen für deren Aufgaben in diesem Bereich zur Verfügung. Erforderlich ist dafür sowohl die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in Artikel 1 des Gesetzentwurfs als auch die Änderung des Aufnahmegesetzes in Artikel 2. Ausgezahlt werden die Mittel über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen.

Dieses Geld für die Kommunen ist dringend notwendig angesichts der vielfältigen Belastungen, denen die Kommunen ausgesetzt sind. Sie müssen zurzeit nicht nur die Kosten der Teilhabe und Integration bewältigen, sondern auch in die Krankenhäuser, Kitas, Schulen, den Klimaschutz und noch mehr investieren. Das alles erzeugt einen hohen Finanzbedarf. Wir als Koalition und Landesregierung sehen das durchaus. Auch SPD und Grüne im Bundestag sehen das. Und dennoch kommt vom Bund viel zu wenig. Aber wir wissen ja voran es liegt. Jede bisherige Verhandlungsrunde war in dieser Hinsicht enttäuschend und hat nicht die erhofften Ergebnisse erbracht. Das andauernde Defizit wird so nicht zur Belastungsprobe für die Kommunen, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt. Daher bin ich dankbar, dass sowohl unser Ministerpräsident Herr Weil und aus dem Bundeskabinett der Vizekanzler Robert Habeck, die Reform der Schuldenbremse fordern.

Liebe CDU, wir laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam, an unserer Landesverfassung so zu arbeiten, dass wir unsere Kommunen für die Herausforderungen der Zukunft zu unterstützen können. Daran werden Sie bestimmt Interesse haben, denn ich weiß, viele von Ihnen sind hier ebenfalls vom Herzen, Kommunalpolitiker*innen. Also seien Sie mutig und lassen Sie uns gemeinsam dazu die Weichen stellen.

Ein weiteres Thema ist mir mehr als wichtig hier zu erwähnen: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 im Zusammenhang mit verweigerten Bargeldzahlungen geurteilt, dass der vollständige Entzug von Bargeld nicht mit Artikel 1 (Menschenwürde) und mit Artikel 20 (Sozialstaatsprinzip) des Grundgesetzes vereinbar ist.

Ich halte auch nichts von der These, das ausgezahlte Bargeld werde von Asylsuchenden dazu missbraucht, Familien im Herkunftsland zu unterstützen und Schulden bei Schleusern abzustottern. Das ist realitätsfern. Monatlich werden in bar 182 Euro an Asylsuchende ausgezahlt. Angesichts der Lebenshaltungskosten, die wir alle kennen, ist es schwer vorstellbar, dass davon Geld an Angehörige oder Schlepper geschickt werden? Einfach nur absurd, solche Behauptungen.

Asylsuchende zur gemeinnützigen Arbeit zu zwingen, um die Sozialkassen zu entlasten, ist ebenfalls ein Irrweg. Natürlich müssen mehr Geflüchtete in Arbeit gebracht werden, aber ein Zwang zur gemeinnützigen Arbeit ist ökonomisch unsinnig und menschenrechtlich nicht vertretbar. Es muss endlich der Gedanke aufgegeben werden, Arbeitsverbote verhinderten eine Verfestigung des Aufenthaltes und damit ungewollte vorzeitige Integration. Teilhabe und Integration kann gar nicht zu früh stattfinden, die Menschen wollen arbeiten und wir brauchen sie. Diese Entscheidung aus dem MPK-Beschluss ist längst überfällig.

Jetzt komme ich zu Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs. Also zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, ist noch zu ergänzen, dass wir hier die bestehende Verordnungsermächtigung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz zur Aufgabenübertragung der zivilen Alarmplanung aus rechtssystematischen Gründen durch eine Zuständigkeitsregelung im Gesetz ersetzen. So werden die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim in die zivile Alarmplanung eingebunden und die sachgemäße Aufgabenorganisation sichergestellt. Zudem wird der nach dem Konnexitätsprinzip erforderliche Kostenausgleich geregelt. Das ist eine Selbstverständlichkeit, denn hier werden den Kommunen Aufgaben übertragen, für die das Land finanziell einzustehen hat. Der Ausgleichsbetrag setzt sich zusammen aus einer Pauschale für die Aufwendungen zur Einrichtung einer alarmkalenderführenden Stelle sowie einem variablen Zuschlag, der sich nach Bevölkerungszahl und Fläche der jeweiligen Kommune bemisst.

Vielen Dank.

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