Antrag: Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Fraktion SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur:
Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration
in Niedersachsen sichern und ausbauen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die demografischen Entwicklungen stellen die Wirtschaft in Deutschland und Niedersachsen vor große Herausforderungen. In den kommenden Jahren wird ein signifikanter Teil der Erwerbsbevölkerung in den Ruhestand eintreten. Laut Statistischem Bundesamt werden bis 2036 etwa 12,9 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter erreichen, was knapp 30 % der aktuellen Erwerbsbevölkerung entspricht. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter. Bis 2035 wird ein Rückgang um 4 bis 6 Millionen Personen erwartet.[1] Um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, ist Deutschland auf qualifizierte Zuwanderung und die gezielte Integration bereits hier lebender Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte angewiesen. Viele dieser Personen bringen Qualifikationen und Erfahrungen mit, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt trägt nicht nur zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei, sondern fördert auch die soziale Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag die durch das Land Niedersachsen im Rahmen der Arbeitsförderung des Sozial- und Arbeitsministeriums verfolgte, klare Strategie zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und des Wohlstands über die Förderung qualifizierter Zuwanderung sowie die Integration bereits hier lebender Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Folgende Projekte werden u.a. erfolgreich umgesetzt:
In Niedersachen treibt die Landesregierung die Fachkräftegewinnung und -sicherung über die acht Regionalen Fachkräftebündnisse voran. Sie vernetzen die regionalen Arbeitsmarktakteure miteinander, bringen Projekte der Arbeitsmarktförderung auf den Weg und bündeln Angebote. Seit 2024 fördert das Land Niedersachsen gezielt Welcome Center in den Regionen auf Grundlage einheitlicher Vorgaben als regionale Anlauf-, Beratungs- und Informationsstellen für Unternehmen ebenso wie für internationale Erwerbszuwanderinnen und -zuwanderer. Die Welcome Center bieten Hilfestellungen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung einschließlich beim Aufbau einer Willkommenskultur und der Unterstützung beim Integrationsprozess an und tragen dazu bei, die Niedersächsischen Regionen als Zielregion für internationale Fachkräfte attraktiv zu positionieren.
Um bereits hier lebenden Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund den Weg ins Erwerbsleben und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, fördert das Land Niedersachsen seit 2021 Start-Guide-Projekte. In den Programmjahren 2021-2023 wurden bereits einige Arbeitsmarktintegrationserfolge erzielt. So wurden bis Ende 2023 über 3.900 Zugewanderte – zum größten Teil mit Fluchthintergrund – sowie rund 3.000 Betriebe in Niedersachsen beraten. Über 1.000 sozialversicherte Arbeits- und weit mehr als 300 Ausbildungsverhältnisse konnten mit Unterstützung der Start Guides vermittelt werden.[2] Seit 2024 sind weitere sieben Start-Guide-Projekte in Niedersachsen neu gestartet.
Nach erfolgreichen Adelante-Projekten im EU-Ausland fördert das Land Niedersachsen in Kooperation mit der IHK Niedersachsen in 2025 das Projekt „¡Adelante! Colombia” als Arbeitsmarkt-Modellvorhaben zur gezielten Arbeitsmigration aus einem Drittstaat. Mit dem Projekt soll es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in Südniedersachsen erleichtert werden, Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich „Life Science“ aus Kolumbien zu gewinnen. Die Fachkräfte sollen über das Projekt zudem die Möglichkeit erhalten, umfassende Deutschkenntnisse zu erwerben und sich für eine Gleichwertigkeit des eigenen Abschlusses mit einem deutschen Abschluss weiter zu qualifizieren.
Der Landtag begrüßt zudem ausdrücklich die Initiative der Landesregierung zur Einrichtung einer Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren Niedersachsen. Diese Zentralstelle hat zum 01. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Osnabrück zugeordnet. Sie soll Arbeitgebenden als zentrale Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz zur Verfügung stehen, die Verfahren effizienter gestalten und die bisher zuständigen kommunalen Ausländerbehörden entlasten.
Angesichts der skizzierten demografischen Entwicklungen und seiner Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt muss Ziel vorausschauender Politik sein, die Strukturen der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsförderung regional zu vernetzen sowie langfristig und nachhaltig zu sichern. Zugleich gilt es, auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für die Gewinnung und Integration von ausländischen Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. So sollte es geduldeten Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, einfacher ermöglicht werden, dauerhaft in Niedersachsen zu bleiben und zu arbeiten. Ein zentraler Hebel für die Bewältigung des Fachkräftemangels ist zudem die weitere Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die im Rahmen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zuletzt etwa durch die Einführung der Anerkennungspartnerschaft verbessert worden ist. Hierauf gilt es aufzubauen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren voranzutreiben.
Deshalb bittet der Landtag die Landesregierung:
- darauf hinzuwirken, dass die seit August 2024 weiterentwickelten und ausgebauten Strukturen und Angebote der niedersächsischen Welcome-Center in enger Abstimmung mit den niedersächsischen Regionalen Fachkräftebündnissen langfristig gesichert werden. Und zu prüfen, wie die Förderung der Welcome Center perspektivisch ausgebaut werden kann, um weitere bedarfsgerechte Vernetzungsangebote zur Gewinnung und Bindung internationaler Fachkräfte zu ermöglichen. Ziel ist eine möglichst einheitliche, transparente und flächendeckende Unterstützung von Unternehmen und zuwandernden Fach- und Arbeitskräften in Niedersachsen.
- In den Steuerungsgruppen der Regionalen Fachkräftebündnisse die Vertretung der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sicherzustellen, um dem besonderen Fach- und Arbeitskräftebedarf in den sozialen Berufen und Gesundheitsberufen Rechnung zu tragen.
- Das Projekt „¡Adelante! Colombia” gemeinsam mit der IHK Niedersachsen zu evaluieren und zu prüfen, inwieweit dieses Modellvorhaben zur gezielten Arbeitsmigration aus Drittstaaten Erkenntnisse für eine gezielte Verbesserung der Einwanderungsprozesse in Niedersachsen bietet. Dabei ist in Zusammenarbeit mit den regionalen Fachkräftebündnissen zu prüfen, inwieweit eine bestmögliche Verknüpfung mit den Welcome Centern als regional vernetzte Beratungsstruktur entstehen kann, um Unternehmen in der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland zu unterstützen.
- darauf hinzuwirken, die Förderung der Start-Guide-Projekte langfristig zu sichern, damit das Potenzial von geflüchteten und zugewanderten Personen durch zielgerichtete Unterstützung und Orientierung für den Arbeitsmarkt zugänglich gemacht werden kann.
- Zu prüfen, wie geflüchteten Menschen ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Ausbildungs- und Erwerbstätigkeit zugewanderter und geflüchteter Frauen zu legen.
- Zu prüfen, inwieweit sich Niedersachsen im Rahmen der geplanten digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung des Bundes („Work-and-stay-Agentur“) mit eigenen Informationsangeboten, regionalen Strukturen und Beratungskapazitäten einbringen kann.
- Zu prüfen, in welchen nicht reglementierten Berufen ein niedrigschwelliges Feststellungsverfahren – in Orientierung an den neuen Bestimmungen zur Fachkräfteeinwanderung – niedersachsenweit eingeführt werden kann, um formale Berufsabschlüsse festzustellen, die im Herkunftsland erworben als auch anerkannt sind.
- Sich weiterhin auf Bundesebene für eine Ausweitung der Regelungen zum sogenannten Spurwechsel aus dem Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken einzusetzen, um weiteren Personengruppen mit Arbeitsmarktperspektive den rechtssicheren Wechsel in die Arbeitsmigration zu ermöglichen.
- Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Anerkennungsverfahren für ausländische berufliche Qualifikationen weiter vereinfacht und beschleunigt werden können. Beispielsweise durch Vorantreiben des Ausbaus digitaler Lösungen wie KI-gestützte Dokumentenprüfung oder eine stärkere Berücksichtigung von praktischen Berufserfahrungen im Anerkennungsverfahren. Zentral für die Anerkennung muss die Gleichwertigkeit der Kompetenzen sein, nicht die Gleichartigkeit formaler Ausbildungsbezeichnungen.
- Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Regelungen der Chancenkarte nach § 20a Aufenthaltsgesetz auf ihre Anwendbarkeit und ihren Nutzen für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten überprüft werden. Gegenstand der Prüfung sollte auch sein, ob eine Anpassung der Regelung dazu beitragen kann, die Chancen für die Arbeitsmarktintegration in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.
- Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Erteilung von Visa vollständig zu digitalisieren und den Austausch mit Ämtern und Behörden auch auf Englisch zu ermöglichen.
Begründung
Der immer größer werdende Fach- und Arbeitskräftemangel tritt mittlerweile in nahezu allen Berufen, Branchen und Regionen auf – ob Pflege-, Handwerk, Tourismus oder Industrie - und wird sich in den nächsten Jahren noch erhöhen. Bereits heute leisten Menschen mit Einwanderungsgeschichte in vielen Berufen einen wichtigen Beitrag auf dem deutschen Arbeitsmarkt. In Branchen wie Gastronomie, Reinigungs-, Verkehrsgewerbe, der Logistikbranche, in Hoch- und Tiefbauberufen stellen Personen mit Einwanderungsgeschichte einen überdurchschnittlichen Anteil an allen Beschäftigten dar. Auch in Berufen der Altenpflege ist diese Personengruppe überdurchschnittlich beschäftigt. [3]
Die Förderung weiterer qualifizierter Zuwanderung sowie die schnelle Integration bereits hier lebender Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt ist Voraussetzung für die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und des Wohlstands unseres Landes. Studien gehen davon aus, dass Deutschland bis 2040 jährlich rund 288.000 zuwandernde internationale Arbeits- und Fachkräfte benötigt, um den Ansprüchen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden.[4] Die letzte Bundesregierung hat mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits Maßnahmen ergriffen, um die Zuwanderung zu erleichtern. Im Jahr 2023 wurden rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt, ein Anstieg von über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.[5] Jedoch bestehen bei Arbeitgebenden weiterhin Unsicherheiten bei der Gewinnung und Einstellung von internationalen Fach- und Arbeitskräften. Besonders zu Einreisevoraussetzungen und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnis und der sozialen Integration, nicht nur im Unternehmen, sondern auch im Lebens- und Wohnumfeld.
Auch gilt es, die gesetzlichen Regelungen auf ihre praktische Anwendbarkeit im Sinne einer gelingenden Arbeitsmarkintegration zu überprüfen. So zeigen beispielsweise Erfahrungsberichte mit der Chancenkarte, dass der ermöglichte Aufenthaltszeitraum häufig zu kurz bemessen ist, um in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse zu kommen und dass die Möglichkeiten dieser Visa-Form nach § 20a AufenthG bei Unternehmen noch nicht ausreichend bekannt sind.
Eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft vom März 2025, dass eine Vernetzung von Unternehmen untereinander von hoher Bedeutung ist, um die seit 2024 verbesserten Möglichkeiten der Arbeitsmigration nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes bekannt zu und nutzbar zu machen.[6] Über die Jahre und zuletzt seit Sommer 2024 verstärkt aufgebaute (Netzwerk-)Strukturen in den Regionalen Fachkräftebündnissen und der Start-Guide-Projekte müssen deshalb aufrechterhalten und sukzessive ausgebaut werden können.
Sie bilden das Scharnier zwischen der regionalen Wirtschaft, Behörden und potenziellen Fach- und Arbeitskräften und leisten einen zentralen Beitrag für eine gelingende Einwanderung, die Integration in den Arbeitsmarkt und um die niedersächsischen Regionen als neue Lebensorte der Menschen, die zu uns kommen, attraktiv zu machen. Zudem gilt es weiterhin an den Strukturen in Unternehmen und im neuen Lebensumfeld zugewanderter Arbeitskräfte für eine echte Willkommenskultur zu arbeiten. Integration kann nur gelingen, wenn sich die Menschen, die zu uns in die niedersächsischen Regionen kommen, willkommen und zuhause fühlen können. Auch hier leisten die regionalen Netzwerke wichtige Aufbauarbeit.
Eine Weiterführung der bestehenden Förderrichtlinien des Landes Niedersachsens im Bereich der Arbeitsförderung sowie eine stetige Überprüfung und Anpassung an die aktuellen Anforderungen der Arbeits- und Fachkräftegewinnung ist daher unerlässlich.
[1] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 330 vom 4.August 2022 „12,9 Millionen Erwerbspersonen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter“
[2] Start Guides Monitoring Bericht, Stichtag 31.12.2023
[3] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 081 vom 1. März 2024 „Sechs von zehn Erwerbstätigen in Reinigungsberufen haben eine Einwanderungsgeschichte“
[4] Bertelsmann Stiftung Studie „Zuwanderung und Arbeitsmarkt“ 2024
[6] Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V., Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus Unternehmenssicht. Status quo, Chancen und Herausforderungen sowie Handlungsbedarf, 3. März 2025